zwischen dem Arbeitgeber (nachfolgend „Kunde“) – die im Registrierungsprozess erfassten Unternehmensdaten gelten als Bestandteil dieses Vertrags – und der atris Holding UG (hadtungsbeschränkt), Ulmenweg 6a, 23942 Dassow, vertreten durch den Geschäftsführer Tom Rogall (nachfolgend „Anbieter“).
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Web-Anwendung bestes-personal.de zur digitalen Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten sowie zur Unterstützung der Personal- und Lohnvorbereitung als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Nutzung bereitgestellten Fassung der Anwendung. Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung fortlaufend weiterzuentwickeln und zu verbessern.
(3) Der Kunde nutzt die Anwendung als Verantwortlicher für die von ihm verarbeiteten Beschäftigtendaten. Die datenschutzrechtliche Ausgestaltung regelt der gesondert geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
(1) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung dieses Vertragstextes im Registrierungsprozess zustande.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Kunde kann sein Konto jederzeit über die Konto-Löschfunktion selbst beenden; die Löschung wirkt als Kündigung zum Zeitpunkt der Durchführung.
(1) Die Anwendung wird in einem gestaffelten Preismodell angeboten. Die Zuordnung zu einer Preisstaffel richtet sich nach der Anzahl der im Konto des Kunden aktiv geführten Mitarbeitenden.
(2) Bis zu zwei (2) aktive Mitarbeitende ist die Nutzung kostenfrei. Ab dem dritten aktiven Mitarbeitenden gilt die jeweils zutreffende kostenpflichtige Preisstaffel.
(3) Maßgeblich sind die jeweils zum Abrechnungszeitpunkt auf der Website des Anbieters (bestes-personal.de) veröffentlichten Preise der jeweiligen Staffel. Dieser Vertrag nimmt bewusst auf die dort ausgewiesene, jeweils gültige Preisliste Bezug und enthält keine festen Beträge. Die veröffentlichte Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrags.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine Preisänderung wird dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mit einer Frist von mindestens sechs Wochen angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden und nutzt er die Anwendung weiter, gilt die Änderung als angenommen. Im Falle des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Preisänderung zu beenden.
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Für jeden Abrechnungsmonat wird die zum Abrechnungszeitpunkt zutreffende Preisstaffel anhand der Anzahl aktiver Mitarbeitender ermittelt und in Rechnung gestellt.
(2) Der Anbieter stellt die Rechnung elektronisch bereit. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Verändert sich die Anzahl aktiver Mitarbeitender im Laufe der Vertragsbeziehung, passt sich die Preisstaffel für die folgenden Abrechnungszeiträume automatisch an. Eine gesonderte Vertragsänderung ist hierfür nicht erforderlich.
(4) Die kostenfreie Nutzung bis zu zwei aktiven Mitarbeitenden führt zu keiner Rechnungsstellung.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten seiner Mitarbeitenden zu verarbeiten und in die Anwendung einzugeben, und dass er seine Beschäftigten in dem erforderlichen Umfang über die Datenverarbeitung informiert hat.
(3) Der Kunde nutzt die Anwendung nicht in rechtswidriger Weise und unterlässt Handlungen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Anwendung beeinträchtigen.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Anwendung. Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. beim Hosting-Dienstleister) können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
(2) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich und nutzt hierfür die bereitgestellten Export-Funktionen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden regelt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vertragsbeziehung ist.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Mit der Bestätigung im Registrierungsprozess wird dieser Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter wirksam geschlossen. Der Zeitpunkt der Zustimmung und die zugestimmte Fassung werden zu Nachweiszwecken gespeichert.